Rechtzeiger für iPhone, iPad und iPod touch
Rechtzeiger für iPhone, iPad und iPod touch war von 2017 bis 2021 im App Store von Apple veröffentlicht. Hardin Software hat die Weiterentwicklung der App eingestellt, weil mittlerweile ausreichend Anbieter vergleichbare Apps von guter Qualität publiziert haben, deren Kerngeschäft im Bereich der Rechtsdienstleistungen liegt und die mehr Zeit darauf verwenden können, sich intensiv mit Fragen des juristischen Kostenrechts zu befassen.
Funktionalität der App
Rechtzeiger für iPhone, iPad und iPod touch ermittelte schnell und einfach Anwalts- und Gerichtskosten sowie wirtschaftliche Prozessrisiken für das Zivil- und Arbeitsrecht. Rechtzeiger unterstützte Juristinnen und Juristen bei Beratungsgesprächen, bei Verhandlungen, beim praktischen Anwenden und Erlernen des juristischen Kostenrechts sowie bei der Vorbereitung juristischer Verfahren. Für unterschiedliche Anwendergruppen und Einsatzbereiche bot Rechtzeiger verschiedene Rechner an.
Kosten und Prozessrisiko für zivil- und arbeitsrechtliche Klageverfahren
Mit Rechtzeiger konnten Anwender die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für Klageverfahren bei deutschen Zivilgerichten und Arbeitsgerichten ermitteln.
Rechtzeiger berechnete nach den Vorgaben der Anwender die Kosten für die erste Instanz, für die Berufungsinstanz, für ein vorheriges Mahnverfahren und für eine vorherige außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit. Rechtzeiger berücksichtigte dabei die kostenrechtlichen Unterschiede für eine Beendigung des Klageverfahrens durch Urteil oder Vergleich.
Rechtzeiger verteilte die Gesamtkosten bei zivilrechtlichen Klageverfahren nach der Vorgabe der Anwender prozentual auf die Streitparteien. Bei arbeitsgerichtlichen Klageverfahren berücksichtigte Rechtzeiger, dass jede Partei die Anwaltskosten der ersten Instanz selbst zu tragen hat.
Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit und für eine Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren rechnete Rechtzeiger nach den gesetzlichen Vorschriften auf die Anwaltsgebühren für das Klageverfahren an.
Aus der Hauptforderung (dem Streitwert) und den verteilten Anwalts- und Gerichtsgebühren errechnete Rechtzeiger das wirtschaftliche Gesamtergebnis für beide Parteien und half dadurch bei der Bewertung des wirtschaftlichen Prozessrisikos.
Kosten und Prozessrisiko für zivil- und arbeitsrechtliche Mahnverfahren
Mit Rechtzeiger konnten Anwender die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für gerichtliche Mahnverfahren berechnen, die auf Erlass oder Abwehr eines gerichtlichen Mahnbescheids und/ oder Vollstreckungsbescheids gerichtet waren.
Rechtzeiger berechnete nach den Vorgaben der Anwender die Kosten für einen Mahnbescheid und/ oder für einen Vollstreckungsbescheid und/ oder für eine vorherige außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit.
Dabei berücksichtigte Rechtzeiger die kostenrechtlichen Unterschiede für Antragsteller und Antragsgegner. Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit rechnete Rechtzeiger nach den gesetzlichen Vorschriften auf die Anwaltsgebühren für das Mahnverfahren an.
Anwalts- und Gerichtsgebühren nach Gebührensätzen
Für Juristen, Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Referendare und für jeden juristisch Interessierten berechnete Rechtzeiger die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren auf Basis von Streitwerten und Gebührensätzen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Mit Rechtzeiger konnten die Anwender die Höhe der Wertgebühr nach § 13 RVG mit oder ohne Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sowie die Gebühren deutscher Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz auf Basis von Streitwerten und von Gebührensätzen ermitteln.
Keine Rechtsberatung
Rechtzeiger verarbeitete Streitwerte von einem Euro bis zu knapp einer Billion Euro. Rechtzeiger orientierte sich an häufigen Normalfällen von Rechtsstreitigkeiten. Die Annahmen und Berechnungen basierten auf Vereinfachungen. Das diente der einfachen Bedienbarkeit und Verständlichkeit. Rechtzeiger berechnete mit Ausnahme der Ausnahmenpauschale keine Auslagen und Entschädigungen, wie zum Beispiel für Reisekosten, Gutachten und Zeugen. Die Angaben und Berechnungen von Rechtzeiger waren und sind ohne Gewähr. Rechtzeiger war und ist keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung, insbesondere keine anwaltliche Dienstleistung.
Versionshistorie
Version 1.0.0.
wurde veröffentlicht am 27. Mär 2017. Diese erste Version beinhalte schon die gesamte Funktionalität der App.
Version 1.1.0
wurde veröffentlicht am 23. Juni 2017. Das Update vereinfachte die Eingabe des Streitwerts. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung wurden an mehreren Stellen besser sichtbar eingefügt. Die kostenlose Nutzung der App wurde jetzt durch Werbung unterstützt. Die App beinhaltete nun auch In-App-Käufe in Form eines Abonnements namens “Kostenrechner Pro”, das es ermöglichte, die Werbebanner in den Kostenrechnern zu entfernen.
Version 1.1.1
wurde veröffentlicht am 12. Juli 2017. Das Update brachte optische Verbesserungen.
Version 1.2.0
wurde veröffentlicht am 4. Oktober 2017. Das Update beseitigte kleine Schönheitsfehler. Die Werbebanner und In-App-Käufe wurden wieder entfernt.
Version 1.3.0
wurde veröffentlicht am 25. Oktober 2017. Die App berücksichtigte nun bei der Kostenverteilung im arbeitsgerichtlichen Klageverfahren, dass jede Partei ihre Anwaltskosten der ersten Instanz selbst trägt.
Version 2020.04.11
wurde veröffentlicht am 11. April 2020. Mit dem Update wurde die App an aktuelle iOS Versionen angepasst. Sie unterstützte nun den Dark Mode.
Version 2020.04.16
wurde veröffentlicht am 16. April 2020. Das Update brachte optische Verbesserungen.
Version 2020.06.19
wurde veröffentlicht am 19. Juni 2020. Das Update ermöglichte es den Anwendern, Umsatzsteuersätze von 16 und 19 Prozent auszuwählen. Grund für diese Wahlmöglichkeit war die Ankündigung der deutschen Bundesregierung, den für anwaltliche Dienstleistungen geltenden Umsatzsteuersatz kurzfristig ab dem 1. Juli 2020 vorübergehend bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent senken zu wollen. Diese Ankündigung wurde später vom Deutschen Bundestag umgesetzt.
Version 2020.06.20
wurde veröffentlicht am 22. Juni 2020. Das Update vereinfachte die Eingabe des Streitwerts.